Tierärztlicher Notdienst

 

Was ist der tierärztliche Notfalldienst?

Tatsächlich  ist  während  des  Notfalldienstes  die  Versorgung  von NOTFÄLLEN sicherzustellen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis  zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten. Nach Stabilisierung des Patienten oder bei Anforderung  tierärztlicher  Leistungen ohne  Vorliegen  einer Notfallsituation,  ist  der diensthabende  Tierarzt  berechtigt  und  gehalten,  auf  die  nächsten  regulären Sprechzeiten zu verweisen.


Ist  der  diensthabende  Tierarzt  verpflichtet,  während  des  Notfalldienstes  Hausbesuche  zu leisten?

Die Versorgung von Notfällen bei Klein- und Heimtieren erfolgt in der Regel in der Tierarztpraxis. Zum einen können die vorhandenen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten vollumfänglich eingesetzt werden, zum anderen ist die Aufrechterhaltung des Notfalldienstes besser gewährleistet, wenn sich der diensthabende Tierarzt vor Ort in der Tierarztpraxis aufhält.

Im Falle besonderer Umstände (Autounfall, Anforderung Polizei, Feuerwehr)  kann er sich aber nach eigenem Ermessen für einen Hausbesuch entscheiden.


Warum ist der Notdienst so teuer?

Eine 24/7-Dienstbereitschaft kostet eine Tierklinik rund 60.000.- Euro pro Monat. Diesen Umsatz müsse die Klinik mindestens errreichen, um die Kosten zu decken. Teuerster Faktor ist dabei das Personal: Allein für die Notfallpräsenz zu Nacht- und Wochenendzeiten müsse eine Klinik mindestens vier Teams mit je einem Tierarzt plus tiermedizinischer Fachangestellten im Stellenplan ansetzen.


Arbeitszeitgesetz

Auch Tierarztpraxen und Tierkliniken fallen unter das Arbeitszeitgesetz! Es gilt – im Gegensatz zur Humanmedizin – für Tierärzte uneingeschränkt: Die Höchstarbeitszeiten sind beschränkt, außerdem müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Das treibt den Personalbedarf und damit die Kosten in die Höhe.


Abrechnung im Notdienst

§ 3 Absatz 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, Bundesgesetz) regelt die Abrechnung im Notdienst.

"Einfache Gebührensätze nach  Absatz 1 erhöhen sich um 100 von Hundert, bei landwirtschaftlich genutzten Tieren um 50 von Hundert, für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zw. 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 Uhrbis montags 7.00 Uhr) und an Feiertagen erbracht werden."

In der Übersetzung bedeutet dies, dass alle tierärztlichen Leistungen mit 2 multipliziert werden, Medikamenten - und Materialkosten bleiben davon  unberührt.

In der Regel sind diese Kosten direkt nach der Behandlung zu bezahlen.  In den meisten Praxen ist eine Barzahlung vorgesehen, am Besten erkundigen sie sich bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung ob die Praxis über ein ec-Kartenlesegerät verfügt.  Einige wenige größere Praxen bieten zusätzlich die Bezahlung größerer Summen auf Rechnung an. Dies erfolgt über eine Verrechnungsstelle und ist nur mit positiver Bonität möglich.